Mindestlohn und Zeiterfassung für Minijobs

Neuigkeiten und Informationen zur SpikeTime Zeiterfassung

14.01.2015 09:30
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Mindestlohn

Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € brutto je Stunde eingeführt. Dieser Mindestlohn gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für die meisten Praktikaten. Der vollständige Gesetzestext des Mindestlohngesetz kann online unter http://www.gesetze-im-internet.de/milog/BJNR134810014.html#BJNR134810014BJNG000200000 abgerufen werden.

Für wen gilt der Mindestlohn

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer(innen) und auch Praktikanten. Ausgenommen sind nur verpflichtende Praktika aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung.

Dokumentationspflicht der Arbeitszeit

Dokumentationspflicht der ArbeitszeitZur Einhaltung des Mindestlohn wurde die Mindestlohndokumentationspflichen-Verordnung (MiLoDokV) beschlossen, die regelt, wie die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern zu dokumentieren sind. Für Arbeitnehmer, die weniger als momentan 2958 € verdienen muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit innerhalb einer Woche nach der tatsächlichen Arbeit aufgezeichnet werden.

Dieser Aufzeichnungen müssen für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Wird diese Dokumentation in Form einer Erfassung der Arbeitszeit nicht erstellt drohen Ordnungs- und Bußgelder.

Jede Arbeitskraft – sei es die Sekretärin in der Anwaltskanzlei, der Gehilfe auf der Baustelle oder der Student, der nebenbei Regale im Supermarkt einräumt, muss also ab sofort in irgendeiner Art seine Arbeitszeiten erfassen und der Arbeitgeber muss diese Unterlagen aufbewahren und auf Verlangen auch zur Kontrolle zur Verfügung stellen.

Arbeitszeiten für den Mindestlohn effizient dokumentieren

Das Mindestlohngesetz und die damit verbundene, nun gesetzlich verankerte, Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten stellt bedeutet zunächst einmal mehr Bürokratie für Unternehmen, die viele Mitarbeiter auf Stundenbasis beschäftigen. Auch sogenannte Minijobs sind von der Regelung betroffen und müssen dementsprechend gesetzeskonform dokumentiert werden.

Zeiterfassung effizientFür die Dokumentation der Arbeitszeit von Mindestlohnempfängern gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Sei es ein einfaches Formblatt, auf dem die Arbeitszeiten aufgeschrieben und vom Arbeitgeber bestätigt werden oder auch das selbst erstellte Excel-Formular, in dem die Zeiten erfasst werden.

Problematisch an derlei „Eigenbau“-Lösungen sind folgende Punkte: Es ist schwer nachzuvollziehen, ob jeder Angestellte seine Arbeitszeiten bereits erfasst hat und somit innerhalb der vom Gesetzgeber 7-Tage Frist ist und bei mehreren Arbeitnehmern, die ihre Arbeitszeit so erfassen geht sehr schnell der Überblick verloren.

Online Zeiterfassung für den Mindestlohn

Eine Online-Lösung, wie SpikeTime, kann hier Abhilfe schaffen und den Bürokratie-Mehraufwand erträglicher und die Erfassung der Arbeitszeit zur Nebensache machen.

Auch wenn SpikeTime vorrangig für Projektteams und Freiberufler gestaltet ist, können mit unserer Software auch Minijobber, Praktikanten und andere Mindestlohn-Empfänger verwaltet werden.

Die Dokumentation der Arbeitszeit kann in SpikeTime genau nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen (Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Dauer der Arbeitszeit) und ist jederzeit von jedem internetfähigen Rechner erreichbar. Außerdem können Arbeitszeiten auch über unsere mobile App erfasst werden, so dass es mit einer kleinen Einweisung für die angestellten Minijobber ein nur geringer Mehraufwand zur vorherigen Lösung ist.

Wie kann ich SpikeTime einsetzen

Hier ein kleines Beispiel, wie ein SpikeTime Account für Mindestlohnempfänger eingerichtet werden kann. Als Demo dient ein Supermarkt mit mehreren Filialen, der mehrere Mindeslohnempfänger für die Bestückung der Regale angestellt hat.
minijob_demo_filialenNach dem Einrichten des Account werden zunächst die Filialen im Bereich “Kunden” angelegt. Danach wird im Bereich “Stundensätze” der Lohn je Stunde eingetragen (wir gehen im Beispiel davon aus, dass der Supermarkt nicht mehr als das gesetzliche Minimum von 8,50 € zahlt).

Als Projekte werden nun noch die Tätigkeiten “Bestellungen durchführen” und “Regale einräumen”, jeweils ohne Budget und ohne zusätzliche Stundensätze angelegt. Damit sind die Grundeinstellungen in wenigen Minuten gemacht. Nun geht es an das Anlegen der Angestellten. minijob_demo_mindestlohnDas geschieht im Bereich “Team” der Anwendung. Nach Anlage der Benutzer und Versand der Einladungen können sich die Benutzer bei SpikeTime anmelden und direkt ihre Arbeitszeiten auf die festgelegten Tätigkeiten (Projekte) erfassen (online im Browser oder auch direkt mit der SpikeTime App aus GooglePlay oder dem AppStore).

Die in SpikeTime erfassten Arbeitszeiten können leicht ausgewertet und auch exportiert werden. Damit ist es auch ein Leichtes die monatliche oder wöchentliche Abrechnung für die angestellten Minijobber zu machen, ohne sich durch eine Vielzahl von Zeiterfassungsbelegen durcharbeiten zu müssen.

SpikeTime kostenlos testen

Unsere Software zur Zeiterfassung kann ohne Einschränkungen für 30 Tage lang kostenlos getestet werden. Die Anmeldung dauert nur wenige Sekunden.

Update (02.08.2016):

Aktuelle Informationen zum Thema Mindestlohn finden sich auch hier: https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn