SpikeTime Blog
Neuigkeiten und Informationen zur SpikeTime Zeiterfassung
Neuigkeiten und Informationen zur SpikeTime Zeiterfassung
Viele Arbeitgeber warten auf „das Zeiterfassungsgesetz", bevor sie handeln. Das ist ein teurer Denkfehler. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt in Deutschland längst, seit einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022. Das Gesetz, über das seit Jahren gestritten wird, würde nur regeln, wie erfasst wird, nicht ob.
Diese Trennung ist der ganze Punkt. Wer sie versteht, spart sich Ärger mit der Aufsichtsbehörde und weiß, worauf er sich vorbereiten sollte. Wir gehen beides durch: was heute schon gilt, und was der Entwurf von 2026 bringen könnte.
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Festpreis, Stundensatz, Pauschale oder interne Projekte? SpikeTime kennt alle vier Modelle und zeigt dir für jedes Projekt, ob es profitabel ist.
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Mit der neuen Vorlagen-Funktion können Firmendaten, Zahlungsinformationen und Standard-Rechnungstexte einmalig gespeichert und bei jeder neuen Rechnung wiederverwendet werden. Es müssen nur noch die sich ändernden Informationen wie Rechnungsnummer, Datum und Rechnungspositionen eingegeben werden.
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In SpikeTime können neben Arbeitszeiten auch Zusatzfelder erfasst werden – etwa für Fahrtkilometer, Materialverbrauch oder einfache Ja/Nein-Angaben. So lassen sich Zeiteinträge mit zusätzlichen Informationen anreichern und später gezielt auswerten.
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Zukünfitg sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Mit unserem kostenlosen Tool können diese einfach als PDF oder XML-Datei erstellt werden. Hier erklären wir die Funktionsweise.
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Ab sofort können mit SpikeTime auch Rechnungen mit eingebetteten XML-Rechnungsdaten (eRechnung/ eInvoice) erstellt werden.
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Ab sofort können die Abwesenheiten als übersichtliche Excel-Tabelle exportiert werden.
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Korrekturbuchungen im SpikeTime Stundenkonto
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Wir haben die Abwesenheitsverwaltung erweitert. Ab jetzt können eigene Abwesenheitsarten angelegt werden.
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