Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nach EuGH-Urteil

Neuigkeiten und Informationen zur SpikeTime Zeiterfassung

05.11.2019 00:00
Zurück zur Übersicht

Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mitglieder der EU die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten.

Was wurde festgelegt?

Mit dem zu implementierenden System soll es möglich sein, die tatsächliche Arbeitszeit effektiv zu messen, also Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Damit ist es nun nicht mehr genug, nur die acht Stunden überschreitende Arbeitszeit zu erfassen - denn bislang ist in Deutschland nur die Erfassung der Überstunden vorgeschrieben.

Was ist das Ziel dieser Festlegung?

Ziel ist die Stärkung der Rechte der Arbeitnehmer durch eine lückenlose Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeit und der damit möglichen leichten Ermittlung der Überstunden und letztendlich deren Nachweisbarkeit. Damit können Arbeitnehmer leichter belegen, wenn ihre Rechte verletzt werden.

Was bedeutet das für mich als Arbeitgeber?

Momentan bedeutet dies erst einmal noch nichts. Derzeit gilt noch das bestehende Arbeitszeitgesetz mit den üblicherweise maximal acht Arbeitsstunden pro Tag (mit Abweichung bis zehn Stunden in Ausnahmefällen). Der Gesetzgeber ist nun in der Pflicht zu prüfen, wie das Arbeitszeitgesetz angepasst werden muss, um der Regelung des EuGH zu entsprechen.