Pausen gehören zur Arbeit dazu
Zur Arbeit gehören auch immer die Pausen. Jeder kennt es: ein kontinuierliches Arbeiten führt zu geistiger Erschöpfung und man ist wesentlich weniger produktiv, wenn man die ganze Zeit an einer Aufgabe arbeitet oder an einem Problem tüftelt ohne zumindest einmal kurz Abstand zu nehmen.
Während einer Pause kann man sich auf andere Aktivitäten konzentrieren, etwas essen, mit den Kollegen quatschen oder einfach mal aus dem Fenster schauen. Dadurch können neue Ideen und Lösungen entstehen und außerdem: Ein leerer Bauch arbeitet nicht gern.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht Pausen während der Arbeitszeit zu nehmen und diese sind auch gesetzlich geregelt. Schauen wir uns an, was das deutsche Arbeitszeitgesetz dazu sagt:
Die Pausen im Arbeitszeitgesetz
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Quelle
Kurz gesagt bedeutet das:
- Arbeitszeit, die länger als 6 Stunden am Tag dauert - Mindestens 30 Minuten Pause
- Arbeitszeit, die länger als 9 Stunden am Tag dauert - Mindestens 45 Minuten Pause
- Länger als 6 Stunden hintereinander arbeiten ist verboten
- Pausen können in 15-Minuten-Abschnitten genommen werden
Außerdem gibt es noch eine gesetzliche Regelung über die maximale Gesamtarbeitszeit am Tag.
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Quelle
Das heißt:
- Prinzipiell darf nicht länger als 8 Stunden am Tag gearbeitet werden und
- Im Ausnahmefall können 10 Stunden gearbeitet werden, wenn der Durchschnitt im halben Jahr 8 Stunden nicht übersteigt
Pausenerfassung mit SpikeTime
Bei der SpikeTime Zeiterfassung für kleine und mittlere Unternehmen gibt es prinzipiell zwei verschiedene Möglichkeiten die Pausen während der Arbeitszeit zu erfassen:
- direkt am Zeiteintrag
- als eigener Pauseneintrag
Direkt am Zeiteintrag können die Pausen einfach als zusätzliches Zeiteingabefeld erfasst werden. Die eingestellte Pause wird dann von der errechneten Zeit abgezogen.
In der Anzeige wird die Pausenzeit dann mit einem kleinen Kaffeetassensymbol visualisiert.
Die andere Variante ist die Erfassung der Pausenzeit als eigener Eintrag. Damit wird die Arbeitszeit noch klarer von der Pausenzeit getrennt und bei der Erfassung der von-bis Zeiten ist eine wirklich 100%ige Erfassung der Arbeitszeit inkl. Pausenzeiten gegeben.
Ist die Option aktiviert, dann erscheint ein zusätzlicher Button "Pause" auf der Zeiteingabeseite:
Die Erfassung entspricht der Erfassung von Zeiteinträgen, nur ohne Projektauswahl etc..
Die Tagesansicht sieht mit einzeln erfasster Pause dann so aus:
Überprüfung der Pausenzeiten
Für die Überprüfung der Pausenzeiten gibt es verschiedene Optionen in den Account-Einstellungen. Diese können von einem Administrator des Accounts im Reiter "Zeiterfassung" bearbeitet werden.
Die einzelnen Optionen im Detail:
Erlaubte Eingabemethoden Hier kann ausgewählt werden zwischen "Nur Zeit von-bis", "Dauer" und "Dauer und Zeit von-bis". Zu dieser Einstellung haben wir bereits in diesem Blogartikel: Zusammenrechnung von Arbeitszeiten einiges geschrieben.
Pausen erfassen Mit dieser Option kann generell eingestellt werden, ob Pausen überhaupt erfasst werden sollen oder nicht.
Einhaltung der gesetzlichen Pausen pro Tag überwachen Diese Einstellung schaltet die Überwachung der gesetzlichen Pausenzeiten ein. Sobald die Option aktiv ist, werden auf der Zeiten-Seite entsprechende Warnungen angezeigt, wenn die Pausenzeit unterschritten wird.
Pausen werden direkt am Zeiteintrag erfasst Mit dem Schalter kann umgestellt werden, ob die Pausen als eigene Einträge oder direkt mit den erfassten Arbeitszeiten zusammen erfasst werden sollen.
Gesetzliche Pause kann nicht unterschritten werden Diese Einstellung kann nur gewählt werden, wenn die Pause direkt am Zeiteintrag selbst mit erfasst wird. Damit wird sichergestellt, dass die Eingabe immer den gesetzlichen Regelungen entspricht. Gibt man bspw. eine Arbeitszeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein, dann wird im Feld Pause automatisch eine halbe Stunde eingetragen.
Anzeige der Pausenwarnungen
Die Pausenwarnungen werden auf der Seite "Zeiten" angezeigt, sobald die Option (siehe oben) aktiviert ist und die gesetzlich einzuhaltende Pausenzeit unterschritten wird.
Damit sieht man direkt nach der Eingabe ob ggf. noch Pausenzeiten fehlen oder vielleicht auch die Einträge korrigiert werden müssen.
Fazit
Pausen sind wichtig, Pausen sind gesetzlich gefordert und die Einhaltung der Pausenzeiten wird von unserer Software zur Zeiterfassung für kleine und mittlere Unternehmen unterstützt. Bei Fragen zu dieser oder anderen Funktionen freuen wir uns auf eine Nachricht an mail@spiketime.de